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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2001 - A 2 S 204/99   

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https://dejure.org/2001,42548
OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2001 - A 2 S 204/99 (https://dejure.org/2001,42548)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.09.2001 - A 2 S 204/99 (https://dejure.org/2001,42548)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. September 2001 - A 2 S 204/99 (https://dejure.org/2001,42548)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02

    Grenze von Auflagen im Denkmalschutz

    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn die Denkmaleigenschaft nicht mehr unter Wahrung der Identität erhalten werden kann oder wenn feststeht, dass das Denkmal in naher Zukunft unabwendbar untergehen wird (Urt. d. Sen. v. 13.09.2001 - A 2 S 204/99 -, m. w. N.).
  • VG Dessau, 06.11.2002 - 1 A 271/02
    Zur Denkmalsubstanz in diesem Sinne zählt bei (Einzel-) Baudenkmalen nicht nur die eigentliche bauliche Substanz (d. h. die Baustoffe), sondern auch die nähere Umgebung, soweit diese unter anderem für die Wirkung des Denkmals von Bedeutung ist (OVG ST, Beschluss vom 14.2.2000, A 2 S 52/99; Urteil vom 13.9.2001, A 2 S 204/99; ständige Rechtsprechung der 1. Kammer, z. B. Urteile vom 26.9.1996, 1 A 166/94, LKV 1997, 302, und vom 16.10.2002, 1 A 1008/01 DE).
  • VG Dessau, 16.10.2002 - 1 A 1008/01

    Anspruch auf einen beantragten baurechtlichen Vorbescheid; Heranrücken einer

    Zur Denkmalsubstanz in diesem Sinne gehört bei einem (Einzel-)Baudenkmal nicht nur die eigentliche bauliche Substanz (d.h. die Baustoffe), sondern auch die nähere Umgebung, soweit diese unter anderem für die Wirkung des Denkmals von Bedeutung ist (OVG LSA, Beschluss vom 14. Februar 2000 - A 2 S 52/99 - Urteil vom 13. September 2001 - A 2 S 204/99 - ständige Rechtsprechung der 1. Kammer, z.B. Urteile vom 26. September 1996 - 1 A 166/94 - LKV 1997, 302, und vom 13. Dezember 2000 - 1 A 448/99 -).
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